Ausbildungs-ABC

Ausbildungsvertrag, Krankenversicherung: Alles schon mal gehört, aber was ihr genau beachten müsst ist euch unklar? Kein Problem! Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Das ABC wird ständig mit neuen Begriffen angefüttert, regelmäßiges Vorbeischauen lohnt sich also.

Altgesellenregelung

Die Handwerksrechtsnovelle von 2004 legt fest, dass in vielen Handwerksberufen nunmehr auch qualifizierte Gesellen selbstständig einen Betrieb führen dürfen. Hat ein Geselle nach bestandener Gesellenprüfung mindestens sechs Jahre lang in seinem Beruf gearbeitet, davon vier Jahre lang in einer leitenden Position, kann er sich in seinem Handwerk selbstständig machen. - Ausgeschlossen von dieser Regelung sind die Berufe Schornsteinfeger, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Zahntechniker, Augenoptiker und Handwerke im Gesundheitsbereich.